ÄNDERUNGEN IM SCHÜLERVERKEHR

Ab dem Schuljahr 2022/2023 gibt es im Verbandsgebiet des Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen, zu dem auch unsere Gemeinde gehört, grundlegende

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad findet am Dienstag, dem 27. Juni 2023 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal…

EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:

Gemeinde Thermalbad Wiesenbad
Mühle 1
09488 Thermalbad Wiesenbad

Telefon: 03733 / 5604-0
Fax: 03733 / 5604-16
E-Mail: gemeinde(at)thermalbad-wiesenbad.de

EU-DLR relevante Verwaltungsvorgänge

Gaststättengestattung ausgeben
Verfahrensinformation / Antragsformular

Führungszeugnis beantragen
Verfahrensinformation / Antragsformular

Gaststättenerlaubnis erteilen
Verfahrensinformation / Antragsformular / Merkblatt

Gewerbe anzeigen
Verfahrensinformation / Antragsformular

Gewerbe ummelden
Verfahrensinformation / Antragsformular

Gewerbe abmelden
Verfahrensinformation / Antragsformular

Gewerberegisterauskunft
Verfahrensinformation / Antragsformular

Reisegewerbekarte erteilen
Verfahrensinformation / Antragsformular

Sperrzeitverkürzung genehmigen
Verfahrensinformation / Antragsformular

Tageshändler für Wochenmarkt zulassen
Verfahrensinformation / Antragsformular

Hinweis zur elektronischen Signatur und Verschlüsselung

Die Gemeinde Thermalbad Wiesenbad eröffnet, zur Zeit noch auf EU-DLR-relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, dem Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende technische Rahmenbedingungen:

  • Zugangseröffnung erfolgt ausschließlich nur für die E-Mailadresse: gemeinde@thermalbad-wiesenbad.de
  • Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: *.doc; *.txt; *.pdf; *.rtf und *.xls
  • E-Mails dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht übersteigen
  • Die Übermittlung qualifiziert signierte Dokumente ist unter der Einhaltung des Standars PKCS#7 zulässig
  • Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert